Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen - Typ Wirtschaft - Typ Dienstleistungen
prüfungsfrei
keine
Berufsmaturität anderer Richtung
prüfungsfrei
12 Monate kaufmännische Berufspraxis
Gymnasiale Maturität
prüfungsfrei
12 Monate kaufmännische Berufspraxis
Fachmaturität
prüfungsfrei
12 Monate kaufmännische Berufspraxis
Ausländische Abschlüsse
auf Anfrage
12 Monate kaufmännische Berufspraxis
*Die Berufspraxis muss eine überwiegend kaufmännische Tätigkeit enthalten und nach Abschluss der Sekundarstufe II (z.B. BM oder EFZ) stattgefunden haben.
Neu ist von einer Höheren Fachschule für Wirtschaft HFW auch ein Direkteinstieg ins 5. Semester über eine Passerelle möglich.Details (PDF).
Bildungsabschlüsse
Direkteintritt ins Hauptstudium Betriebsökonomie Mit folgenden HFW-Abschlüssen ist beim Studiengang BSc in Betriebsökonomie ein Direkteintritt ins Hauptstudium möglich (direkter Eintritt ins 5. Semester des Teilzeitstudiengangs oder direkter Eintritt ins 4. Semester des Vollzeitstudiengangs). Es können gesamthaft maximal 90 ECTS angerechnet werden.**
**Bei einer Anrechnung von 90 ECTS muss im Hauptstudium das Modul Corporate Finance zwingend belegt werden. Bis zum Abschluss des Studiums sind weitere Anrechnungen von Berufspraxis nicht möglich.
Direkteintritt ins Hauptstudium Business Administration (International Management) Für den englischsprachigen Studiengang BSc in Business Administration (International Management) erfolgt eine Anrechnung von Prüfungsleistungen gemäss Studienreglement.
Weitere HF-Abschlüsse berechtigen zur Zulassung zum Studium ohne zusätzliche Anrechnung von Modulen (Eintritt ins 1. Semester Teilzeit oder Vollzeit), wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Beruf nachgewiesen werden kann. Dies gilt beispielsweise für folgende HF-Abschlüsse:
Techniker/in HF Unternehmensprozesse
Techniker/in HF Informatik
Wirtschaftsinformatiker/in HF***
***Es muss keine zusätzliche kaufmännische Berufspraxis nachgewiesen werden.
Mit einem eidg. Fachausweis (Berufsprüfung BP) oder eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) in einem verwandten Berufsfeld ist eine Zulassung zum Studium mit bestandener Aufnahmeprüfung (Eintritt in das 1. Semester) möglich.
Mit einem eidg. Fachausweis (Berufsprüfung BP) oder eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) in einem nicht verwandten Berufsfeld ist eine Zulassung zum Studium mit bestandener Aufnahmeprüfung (Eintritt in das 1. Semester) möglich, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Beruf nachgewiesen werden kann. Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
Die Gleichwertigkeit der Zeugnisse wird nach erfolgter Anmeldung mit allen geforderten Unterlagen geprüft.
Studienanwärterinnen und Studienanwärter, die einen ausländischen Studienberechtigungsausweis (Reifezeugnis) vorweisen, die Zulassungsbedingungen aber nicht vollumfänglich erfüllen, werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen. Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier. Zusätzlich sind mindestens 12 Monate (100 %) kaufmännische Berufserfahrung nachzuweisen.
International Baccalaureat Das International Baccalaureat wird als Studienberechtigungsausweis anerkannt, wenn im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonuspunkte) und sechs Fächer gemäss Fächerkatalog ausgewiesen werden. Mindestens 3 Fächer müssen im Higher Level abgeschlossen werden (wovon ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach). Kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten muss zusätzlich nachgewiesen werden
Deutsche Studienberechtigungsausweise Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mit einer Durchschnittsnote von 2.5 oder besser gilt als Zulassungsberechtigung. Zusätzliche kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monate muss nachgewiesen werden. Das Zeugnis der fachgebundenen bundesweiten Hochschulreife (Fachhochschulreife / Fachabitur) mit einer Durchschnittsnote von 2.5 oder besser ermöglicht eine Zulassung zum Studium. Kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monate muss zusätzlich nachgewiesen werden.
Inhaberinnen und Inhaber eines eidg. Fähigkeitszeugnisses müssen grundsätzlich die Berufsmaturität nachholen. Mit einem Fähigkeitszeugnis können Sie nur zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden, wenn Sie mindesten 25 Jahre alt sind. Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
Weitere Regelungen
Englisch Für das Studium BSc in Business Administration (International Management) und BSc in Betriebsökonomie müssen keine Sprachnachweise eingereicht werden. Für ein erfolgreiches Studium empfehlen wir jedoch, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Deutsch Studierende mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis, die nicht deutscher Muttersprache sind, müssen für die Zulassung zum deutschsprachigen Studiengang BSc in Betriebsökonomie über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens auf dem Niveau C1 gemäss des europäischen Referenzrahmens (EFR) verfügen.
Wenn Sie bereits an einer anderen Fachhochschule oder Universität studieren und in einen FHNW Studiengang übertreten möchten, ist eine Anrechnung von Modulen möglich, wenn diese betreffend Inhalt, Umfang und Anforderungen gleichwertig sind. Für eine Prüfung kontaktieren Sie bitte unser Zulassungsbüro. Das Zulassungsbüro prüft auch, ob weitere kaufmännische Berufspraxis erforderlich ist und ob noch genügend abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen.