Zulassung
Bachelor in Wirtschaftsrecht
Seit dem 01.09.2022 ist die neue StuPo in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für ein Studium an der Hochschule für Wirtschaft sind:
- Für die meisten Tertiär-B Abschlüsse ist neu eine Aufnahmeprüfungen notwendig.
- Bei Zweitstudium oder Studiengangwechsel müssen noch genügend abrechenbare ECTS vorhanden sein.
1) Die Praxis muss eine überwiegend kaufmännische Tätigkeit enthalten und nach Abschluss der Sekundarstufe II (z.B. BM oder EFZ) stattgefunden haben.
2) Abitur: Mindestnote 2.5
3) Anerkannt, sofern im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonuspunkte) und sechs Fächer gemäss Fächerkatalog ausgewiesen werden. Mindestens 3 Fächer müssen im Higher Level abgeschlossen werden (wovon ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach).
4) Die FH-Reife muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen. Für eine Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von 2.5 oder besser erforderlich.
5) Ausländische Maturzeugnisse, welche zu einem prüfungsfreien Zugang zu schweizerischen Universitäten berechtigen.
Für das Studium zum Bsc in Wirtschaftsrecht müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Für ein erfolgreiches Studium empfehlen wir jedoch, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Mit einem eidg. Fachausweis (Berufsprüfung BP) oder eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) in einem verwandten Berufsfeld ist eine Zulassung zum Studium mit bestandener Aufnahmeprüfung (Eintritt in das 1. Semester) möglich.
Mit einem eidg. Fachausweis (Berufsprüfung BP) oder eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) in einem nicht verwandten Berufsfeld ist eine Zulassung zum Studium mit bestandener Aufnahmeprüfung (Eintritt in das 1. Semester) möglich, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Beruf nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
Die Gleichwertigkeit der Zeugnisse wird nach erfolgter Anmeldung mit allen geforderten Unterlagen geprüft.
Studienanwärterinnen und Studienanwärter, die einen ausländischen Studienberechtigungsausweis (Reifezeugnis) vorweisen, die Zulassungsbedingungen aber nicht vollumfänglich erfüllen, werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen.
Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
Zusätzlich sind mindestens 12 Monate (100 %) kaufmännische Berufserfahrung nachzuweisen.
International Baccalaureat
Das International Baccalaureat wird als Studienberechtigungsausweis anerkannt, wenn im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonuspunkte) und sechs Fächer gemäss Fächerkatalog ausgewiesen werden. Mindestens 3 Fächer müssen im Higher Level abgeschlossen werden (wovon ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach). Kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten muss zusätzlich nachgewiesen werden
Deutsche Studienberechtigungsausweise
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mit einer Durchschnittsnote von 2.5 oder besser gilt als Zulassungsberechtigung. Zusätzliche kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monate muss nachgewiesen werden.
Das Zeugnis der fachgebundenen bundesweiten Hochschulreife (Fachhochschulreife / Fachabitur) mit einer Durchschnittsnote von 2.5 oder besser ermöglicht eine Zulassung zum Studium. Kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monate muss zusätzlich nachgewiesen werden.