Zulassung

    Bachelor in Wirtschaftsrecht

    Seit dem 01.09.2022 ist die neue StuPo in Kraft.

    Die wichtigsten Änderungen für ein Studium an der Hochschule für Wirtschaft sind:

    • Für die meisten Tertiär-B Abschlüsse ist neu eine Aufnahmeprüfungen notwendig.
    • Bei Zweitstudium oder Studiengangwechsel müssen noch genügend abrechenbare ECTS vorhanden sein.
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    Vorbildung
    Zulassung
    Zusätzliche Praxiserfahrung (1)
    • BM kaufm. Richtung
    • BM W & D Typ Wirtschaft
    • BM gewerbliche Richtung
    • BM W & D Typ Dienstleistungen
    • Wirtschaftsmittelschule (mit BM)
    ja
    keine
    • BM andere Richtung
    • Gymnasiale Matura
    • Abitur (2)
    • International Baccalaureate, mit Auflagen (3)
    • Fachmaturität
    • FH-Reife, die in allen deutschen Bundesländern zum Studium an einer FH berechtigt (4)
    • Abschlussdiplom Höhere Fachschule (HF)
    ja
    ja, 1 Jahr
    • Abschlussdiplom Höhere Fachschule für Wirtschaft (HFW, Betriebswirtschafter)
    ja, Anrechnung von 36 ECTS

    • Eidg. Fachausweis
    Aufnahmeprüfung
    ja, 1 Jahr
    • Ausländische Ausweise (5)
    auf Anfrage
    ja, 1 Jahr
    • Übertritt von Universitäten und anderen Hochschulen
    Gleichwertigkeitsprüfung
     

    1) Die Praxis muss eine überwiegend kaufmännische Tätigkeit enthalten und nach Abschluss der Sekundarstufe II (z.B. BM oder EFZ) stattgefunden haben.

    2) Abitur: Mindestnote 2.5

    3) Anerkannt, sofern im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonuspunkte) und sechs Fächer gemäss Fächerkatalog ausgewiesen werden. Mindestens 3 Fächer müssen im Higher Level abgeschlossen werden (wovon ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach).

    4) Die FH-Reife muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen. Für eine Aufnahme ist ein Notendurchschnitt von 2.5 oder besser erforderlich.

    5) Ausländische Maturzeugnisse, welche zu einem prüfungsfreien Zugang zu schweizerischen Universitäten berechtigen.

    Englisch

    Für das Studium zum Bsc in Wirtschaftsrecht müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Für ein erfolgreiches Studium empfehlen wir jedoch, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

    Bildungsabschlüsse

    Mit einem eidg. Fachausweis (Berufsprüfung BP) oder eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) in einem verwandten Berufsfeld ist eine Zulassung zum Studium mit bestandener Aufnahmeprüfung (Eintritt in das 1. Semester) möglich.

    Mit einem eidg. Fachausweis (Berufsprüfung BP) oder eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung HFP) in einem nicht verwandten Berufsfeld ist eine Zulassung zum Studium mit bestandener Aufnahmeprüfung (Eintritt in das 1. Semester) möglich, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Beruf nachgewiesen werden kann.
    Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier.

    Die Gleichwertigkeit der Zeugnisse wird nach erfolgter Anmeldung mit allen geforderten Unterlagen geprüft.

    Studienanwärterinnen und Studienanwärter, die einen ausländischen Studienberechtigungsausweis (Reifezeugnis) vorweisen, die Zulassungsbedingungen aber nicht vollumfänglich erfüllen, werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen.
    Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
    Zusätzlich sind mindestens 12 Monate (100 %) kaufmännische Berufserfahrung nachzuweisen.

    International Baccalaureat
    Das International Baccalaureat wird als Studienberechtigungsausweis anerkannt, wenn im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonuspunkte) und sechs Fächer gemäss Fächerkatalog ausgewiesen werden. Mindestens 3 Fächer müssen im Higher Level abgeschlossen werden (wovon ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach). Kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten muss zusätzlich nachgewiesen werden

    Deutsche Studienberechtigungsausweise
    Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mit einer Durchschnittsnote von 2.5 oder besser gilt als Zulassungsberechtigung. Zusätzliche kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monate muss nachgewiesen werden.
    Das Zeugnis der fachgebundenen bundesweiten Hochschulreife (Fachhochschulreife / Fachabitur) mit einer Durchschnittsnote von 2.5 oder besser ermöglicht eine Zulassung zum Studium. Kaufmännische Berufserfahrung von mindestens 12 Monate muss zusätzlich nachgewiesen werden.

    Jetzt Studienplatz sichern!

    Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung bis zum 30. April, damit wir Ihren Studienplatz garantieren können.

    Anmeldung BSc in Wirtschaftsrecht