CAS Sozialversicherungsrecht I
Kompetent in der Beratung und Fallbearbeitung. Das CAS-Programm vermittelt praxisbezogenes Wissen zum geltenden Recht in den verschiedenen Sozialversicherungen. Teilnehmende kennen die Voraussetzungen und Ansprüche für Leistungen im Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit resp. Erwerbslosigkeit, Mutterschaft und bei Aufenthalt als Ausländer/Ausländerin und können die Koordinationsregeln korrekt anwenden.
Eckdaten
- Abschluss
- CAS Sozialversicherungsrecht I
- ECTS-Punkte
- 15
- Unterrichtssprache
- Deutsch
- Preis
- CHF 7 200
Die Erschliessung materieller Ressourcen gehört für viele Professionelle der Sozialen Arbeit zur Kernaufgabe. Dabei treffen sie auf ein Regelwerk des Sozialen Netzes, das wenig koordiniert und aufgrund unterschiedlicher Organisations-, Finanzierungs- und Leistungsformen nur schwer überblickbar ist.
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) definiert die Grundsätze, Begriffe und Institute des Sozialversicherungsrechts, legt ein einheitliches Verfahren fest, stimmt die einzelnen Leistungen aufeinander ab und ordnet den Rückgriff der Sozialversicherungen auf Dritte. Der ATSG vermag aber nicht, die Komplexität des Sozialversicherungssystems zu verringern. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Sozialversicherungsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten bildet nach wie vor die grundlegende Voraussetzung für eine professionelle Erfüllung des Berufsauftrages. Der CAS-Kurs Sozialversicherungsrecht I ist deshalb konsequent auf den ATSG und auf praktische Problemstellungen in der Praxis ausgerichtet. Der modulare Aufbau garantiert zudem individuelle Vertiefungsmöglichkeiten. Die Teilnehmenden erwerben Wissen und Können, um Klientinnen und Klienten in Fragen des Sozialversicherungsrechts und benachbarter Rechtsgebiete kompetent zu beraten sowie berechtigte Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.
Inhalt
Die Teilnehmenden erwerben Wissen und Können, um:
- Klientinnen und Klienten in Fragen des Sozialversicherungsrechtes und benachbarter Rechtsgebiete kompetent zu beraten;
- berechtigte Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen,
- rechtzeitig die Notwendigkeit der erweiterten juristischen Fachunterstützung festzustellen und diese anzufordern.
Zielpublikum
Das CAS-Programm richtet sich an Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen mit einem Diplom auf tertiärer Stufe; eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufserfahrung ist erforderlich. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.
Struktur
Das CAS-Programm kann einzeln absolviert werden und bildet gleichzeitig ein Teil des MAS FHNW in Sozialrecht. Ein modularer Aufbau garantiert individuelle Vertiefungsmöglichkeiten.
MAS Sozialrecht FHNW
Zulassung
Vorausgesetzt wird das abgeschlossene Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin an einer Fachhochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution) oder an einer Universität. Zudem ist eine daran anschliessende zweijährige Berufserfahrung erforderlich. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.
Weitere Informationen
Download Detailprogramm 2025
Auswahl Wahlmodule 2025
Download Teilnahmebedingungen
Für das Weiterführen des DAS- und MAS-Programms sind die Wahlmodule 1, 3 und 4 Pflicht:
- Leistungen der Krankentaggeldversicherung WM 1
- Leistungen der Unfallversicherung WM 3
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung WM 4
Bemerkung
Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten
Persönliche Beratung:
Gerne beantwortet die MAS-Programm-Leitung Ihre Fragen zum CAS Sozialversicherungsrecht I per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.