Neben professionellen Beistandspersonen sind private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (PriMa) auch im revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ein wichtiger Pfeiler. Sie stehen schutzbedürftigen Menschen wie Betagten, psychisch Kranken oder sozial Benachteiligten im Rahmen einer gesetzlichen Massnahme unterstützend zur Seite. Sie sind beispielsweise für die alltäglichen administrativen und finanziellen Angelegenheiten zuständig, erledigen kleinere Besorgungen und nehmen Betreuungsaufgaben wahr. Das Engagement der PriMa ist wertvoll, zumal eine grosse Zahl der Klientinnen und Klienten keine nahen Verwandten oder Freunde hat, welche diese Aufgaben übernehmen könnten. Das Führen einer Beistandschaft ist ein anspruchsvolles Amt, wofür neben Zeit auch spezifische Sozial- und Fachkompetenzen benötigt werden.
Inhalt
PriMa suchen, vorschlagen, begleiten, verabschieden
Juristische Grundlagen, Vertiefungen und Gerichtsfälle
Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei der KESB
Verschiedene Organisationsformen von PriMa-Fachstellen
Begleitungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten von PriMa
Fallbeispiele aus rechtlicher, organisatorischer und fachlich-methodischer Sicht
Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden
Ich habe insbesondere von den Tipps zur richtigen Auswahl und zum Erhalt der Zufriedenheit der PriMas profitiert. Sehr gefallen hat mir zudem die professionelle und herzliche Art der beiden Dozentinnen.
Bianca Wokittel, KESB Laufental
Programm
In diesem zweitägigen Seminar werden die wichtigsten Grundlagen der privaten Beistandschaft und der Freiwilligenarbeit generell vermittelt. Dank eines hohen Praxis- und Anwendungsbezugs können die Teilnehmenden die Zusammenarbeit für alle Kooperationspartner erfolgreich gestalten und bedarfsorientiert weiterentwickeln.
Angesprochen sind Personen, welche für die Begleitung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zuständig sind (z.B. in Gemeinden, bei der KESB, bei Fachstellen usw.) oder die den Bereich der privaten Beistandschaften aufbauen/ausweiten möchten.
Astrid Estermann Seit 2018 selbständige Organisationsberaterin, Coach und fachlich-methodische Beraterin im Kindes- und Erwachsenenschutz. Ausserdem in einem Teilzeitpensum Berufsbeiständin. Jahrelange Berufserfahrung als Berufsbeiständin und Leitungsperson einer Berufsbeistandschaft, dabei verantwortlich für den Aufbau der Fachstelle für private Beistandspersonen. Ehrenamtliche Tätigkeit als Präsidentin einer Kunstwerkstatt für Kunstschaffende mit einer Behinderung. Ausbildung als Sozialarbeitern lic. phil I, B-Law und Organisationsberaterin/Coach bso.
Caroline Zürcher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal, Muttenz, lic. iur., Präsidentin Spruchkörper II seit dem 1. Januar 2013. Seit Januar 2008 im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tätig (Juristin der Vormundschaftsbehörde Reinach bis Ende Dezember 2012). Zuvor Juristin bei der Jugendanwaltschaft, Volontariate bei der Sicherheitsdirektion und beim Strafgericht. Diverse Weiterbildungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Gemeinderätin der Gemeinde Wittinsburg seit Juli 2012, Mitglied und Aktuarin der Sozialhilfebehörde seit Januar 2005 (seit Januar 2013: Delegierte des Gemeinderats und Aktuarin). Vorstandsmitglied des Verbands für Sozialhilfe Baselland, 6 Jahre Aktuarin des Frauenvereins Wittinsburg, seit 2010 Vorstandsmitglied des Vereins Wittikultur (Kulturverein), davon 4 Jahre Aktuarin.