Gleichwertigkeitsbescheinigung für altrechtliche Diplome
Im Fachbereich Musik können für gewisse altrechtliche Diplome Gleichwertigkeitsbescheinigungen zu Masterdiplomen ausgestellt werden
Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), vom 10. Januar 2011 können sich Inhaberinnen und Inhaber des Titels Musikerin MH/Musiker MH eines ab April 2004 erworbenen Diploms der Musik-Akademie der Stadt Basel (Hochschule für Musik und Schola Cantorum Basiliensis) die Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren nach altem Recht erworbenen Titel ausstellen lassen.
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung berechtigt nicht zum Tragen des Titels Master of Arts.
Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für Diplome der Musik-Akademie der Stadt Basel ohne MH-Titel bzw. vor April 2004 ist aus anerkennungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Für die an der Musik-Akademie der Stadt Basel erworbenen altrechtlichen Diplome in Elementarer Musikpädagogik ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ebenfalls nicht möglich.
Diplomkopien und Diplomabschriften
Diplome werden grundsätzlich nur einmal als Original ausgestellt. Wenn dieses kopierfähig ist, kann bei Bedarf eine Kopie der Diplomurkunde gemacht werden. Die Musikhochschulen FHNW können mittels Stempel und Unterschrift des Direktors beglaubigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Ist das Original wegen Beschädigung usw. nicht mehr kopierfähig, so kann eine Diplomabschrift erstellt werden.
Kontakt
Für eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für Diplome mit MH-Titel oder weitere Auskünfte wenden Sie sich an a2xhc3Npay5oc21AZmhudy5jaA==. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Diploms mit.