Willkommen an der Hochschule für Musik Basel
Sie planen ein Studium an unserer Hochschule für Musik Basel? Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um Ihren Studienaufenthalt in Basel. Von A wie Anmeldung bis W wie Wohnen & Arbeiten.
Vor dem Studium
Musik studieren an der Hochschule für Musik Basel, erkunden Sie das Angebot der Institute, die BA- und MA-Studiengänge oder suchen Sie alphabetisch in unseren Studienbereichen.
Lernen Sie Bachelor- und Masterstudiengänge sowie unser PreCollege kennen! An den Infotagen der Hochschule für Musik Basel FHNW erhalten Sie Einblicke in Studium und Beruf der Musikerin und des Musikers.
Nach erfolgreich bestandener Eignungsabklärung und einem positiven Bericht von unserer Studierendenadministration geht es weiter mit den Formalitäten.
Bitte reichen Sie die Formulare, welche Sie von uns erhalten werden, fristgerecht und unterzeichnet ein. Nur so können wir Sie bei uns immatrikulieren.
- Anmeldung zum Studium
- unterschriebene Einverständniserklärung
- ausgefülltes Personalienblatt mit Kopie des Passes oder Ausländer:innen-ausweises oder Wohnsitzbescheinigung – je nach Vorgabe auf dem Personalienblatt
- Kopie Ihres Maturitäts-/Abiturzeugnis
- Kopie Ihres Bachelor-Diploms – sofern schon vorhanden
- ein aktuelles Foto
Deadline ist der 31. Mai
Hier stellt sich die Stadt Basel vor
Pass/Visum
Klären Sie in Ihrem Wohnland, welche Papiere Sie zur Einreise in die Schweiz benötigen (Reisepass, Visum). Falls Sie für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen, wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung (Schweizer Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Wohnland. Informationen zur Einreise finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass es bis zu drei Monate dauern kann, bis Sie ein Visum erhalten. Beantragen Sie es daher rechtzeitig!
Zivilrechtlicher Wohnsitz/Personalienblatt
Je nachdem ob Sie Schweizer:in resp. Auslandschweizer:in sind oder eine nicht-schweizerische Nationalität haben, sind unterschiedliche Dokumente vorzuweisen. Die Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben, das Sie von unserer Hochschule mit der Bestätigung über die bestandene Eignungsabklärung erhalten.
Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule in der Schweiz studiert haben, müssen Sie Ihrer Anmeldung eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Schweizer Hochschule beilegen.
Studierende an der Hochschule für Musik FHNW sollten ihren ständigen Wohnsitz während des Studiums in Basel oder im direkten Umland wählen.
Bestätigung über Finanzierung des Aufenthalts
Klären Sie auf der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat ab, in welchem Umfang für die Aufenthaltsbewilligung Belege über die finanziellen Mittel (z. B. Garantieerklärung der Eltern, Lohnausweise, Kontoauszüge, Stipendienbestätigung) vorzuweisen sind. Weitere Auskunft kann auch das Amt für Migration in Basel geben
Einreise/Umzug/Zollformalitäten
Die Schweiz ist nicht Teil der EU. Alle Waren und Gegenstände unterliegen deshalb einer entsprechenden Deklarationspflicht. Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände, Musikinstrumente und Schulmaterial von Studierenden können jedoch abgabenfrei eingeführt werden. Sogar dann, wenn Sie den Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen.
Bitte informieren Sie sich auf der hinterlegten Webseite und füllen Sie vor der Einreise in die Schweiz das Antragsformular für den Zoll aus.
Musikinstrumente, welche in Teilen oder ganz aus Materialien von Tier- oder Pflanzenarten bestehen, die dem Artenschutz (CITES) unterstehen (Elfenbein, Schildpatt, Riopalisander etc.), sind bewilligungs- und kontrollpflichtig. Bitte informieren Sie sich dazu hier
Um ein Auto in die Schweiz einzuführen, bedarf es weiterer Vorkehrungen. Die Parkgebühren in der Schweiz sind hoch. Das Fahren auf Autobahnen ist gebührenpflichtig. Der Öffentliche Verkehr ist in der Schweiz gut ausgebaut und zuverlässig, weshalb wir davon abraten, Autos einzuführen. Weitere Informationen finden Sie hi
Je nach Studiengang werden verschiedene Sprachniveaus vorausgesetzt. Das erforderliche Niveau ist unter fhnw.ch/musik beim jeweiligen Studiengang unter den «Eckdaten» zu finden. Die Erlangung des erforderlichen Sprachniveaus ist bei Studienbeginn vorzuweisen.
Nach ihrem Zuzug in den Kanton Basel-Stadt erhalten Studierende, die mindestens 366 Tage in der Schweiz bleiben werden, 80 Deutsch-Lektionen gratis, wenn ihre Deutschkenntnisse noch nicht perfekt sind. Dies wird im Aufnahmegespräch beim Amt für Migration festgestellt. Sollten Sie noch nicht ganz so weit sein, gibt es folgende Sprachschulen
deutschkurse.bs.ch/; ggg-kurse.ch/; sprachenzentrum-angebot.unibas.ch
Zudem sind immer wieder Studierende daran interessiert, eine neue Sprache zu erlernen und im Austausch dafür selbst Deutschunterricht zu erteilen. Studierende mit ungenügenden Deutschkenntnissen sind verpflichtet, sich durch Sprachkurse in der deutschen Sprache weiterzubilden, so dass sie dem Unterricht in sämtlichen Pflicht- und Wahlfächern mühelos folgen und sich daran beteiligen sowie die notwendigen Arbeiten verfassen können. Die Leitung der Hochschule für Musik FHNW kann eine Überprüfung der Sprachkenntnisse vornehmen und das Weiterstudium von der Erfüllung gewisser Auflagen abhängig mache
Im Studium
Die wichtigsten Semesterdaten 2022-2027 finden Sie hier als PDF.
Studienjahr 2024/25 | ||
Offizielle Semesterlaufzeiten (Immatrikulation) | Beginn | Ende |
Herbstsemester 2024/25 | 01.09.2024 | 28.02.2025 |
Frühlingssemester 2025 | 01.03.2025 | 31.08.2025 |
Vorlesungszeiten | ||
Herbstsemester 2024/25 | 16.09.2024 | 24.01.2025 |
Frühlingssemester 2025 | 17.02.2025 | 27.06.2025 |
Vorlesungsfreie Zeiten | ||
Weihnachten | 21.12.2024 | 05.01.2025 |
Frühling | 25.01.2025 | 16.02.2025 |
Fasnachtswoche | 08.03.2025 | 16.03.2025 |
Ostern | 18.04.2025 | 27.04.2025 |
Sommer | 28.06.2025 | 14.09.2025 |
Schliesszeiten | ||
Campus MAB geschlossen | ||
Weihnachten | 24.12.2024 | 26.12.2024 |
Neujahr | 31.12.2024 | 02.01.2025 |
Basler Fasnacht | 10.03.2025 | 12.03.2025 |
Ostern | 18.04.2025 | 21.04.2025 |
Sommer | 28.06.2025 | 03.08.2025 |
Geöffnet von 10:00 bis 18:00 Uhr | ||
Tag der Arbeit | 01.05.2025 | |
Auffahrt | 29.05.2025 | |
Pfingstmontag | 09.06.2025 |
–––––
Studienjahr 2025/26 | ||
Offizielle Semesterlaufzeiten (Immatrikulation) | Beginn | Ende |
Herbstsemester 2025/26 | 01.09.2025 | 28.02.2026 |
Frühlingssemester 2026 | 01.03.2026 | 31.08.2026 |
Vorlesungszeiten | ||
Herbstsemester 2025/26 | 15.09.2025 | 23.01.2026 |
Frühlingssemester 2026 | 16.02.2026 | 26.06.2026 |
Vorlesungsfreie Zeiten | ||
Weihnachten | 20.12.2025 | 04.01.2026 |
Frühling | 24.01.2026 | 15.02.2026 |
Fasnachtswoche | 21.02.2026 | 01.03.2026 |
Ostern | 03.04.2026 | 12.04.2026 |
Sommer | 27.06.2026 | 13.09.2026 |
Schliesszeiten | ||
Campus MAB geschlossen | ||
Weihnachten | 24.12.2025 | 26.12.2025 |
Neujahr | 31.12.2025 | 02.01.2026 |
Basler Fasnacht | 23.02.2026 | 25.02.2026 |
Ostern | 03.04.2026 | 06.04.2026 |
Sommer | 27.06.2026 | 09.08.2026 |
Geöffnet von 10:00 bis 18:00 Uhr | ||
Tag der Arbeit | 01.05.2026 | |
Auffahrt | 14.05.2026 | |
Pfingstmontag | 25.05.2026 |
Eine Aufstellung aller Modulpläne der Studiengänge der Hochschule für Musik Basel finden Sie unter
Unter nachfolgendem Link können alle Informationen zu den Modulbeschreibungen mehrerer Hochschulen der FHNW gefunden werden.
- Filtern Sie unten rechts nach Semester, der Hochschule für Musik Basel FHNW, dem gewünschten Studiengang oder anderen Kriterien, damit Sie die relevanten Modulinformationen angezeigt erhalten.
- Über den Button oben Links PDF können Sie aus jeder beliebigen Übersicht ein Dokument abrufen und für sich abspeichern.
- Die Kursanmeldungen werden im Intranet vollzogen.
Das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) fördert Studierende, Dozierende und weitere Hochschulangestellte für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte im europäischen Raum. Das Programm umfasst Mobilitäten von der Schweiz ins europäische Ausland sowie vom europäischen Ausland in die Schweiz.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Finanzierung
Anmeldegebühr CHF 200.– (einmalig)
Semestergebühren CHF 700.– für Schweizer:innen und Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz* in der Schweiz | CHF 1000.– für Personen aus EU-/EFTA-Ländern | CHF 1250.– für Personen aus Drittländern
Materialkosten pro Semester CHF 100.–
Beitrag an die Fachschaft Musik pro Semester CHF 10.–
Diplomgebühren CHF 300.– (einmalig)
* Wohnsitznahme zu Studienzwecken begründet keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz.
Als Student:in an der Hochschule für Musik FHNW müssen Sie bei sparsamer Lebensweise mit monatlichen Kosten von rund CHF 1'200 bis 1'500 rechnen. Weitere Informationen finden Sie hier
Stipendien für Studierende der Hochschule für Musik FHNW
Finanziell bedürftige Bachelor- oder Master-Studierende können an der Hochschule für Musik FHNW einen Antrag auf finanzielle Unterstützung ihres Studiums stellen.
Klassik: Das Antragsformular kann ab Mitte August auf dem Sekretariat der Leitung bezogen oder per Mail beantragt werden: bGlsaWFuLndpZXNuZXJAZmhudy5jaA==
SCB: Studierende finden zum Semesterbeginn Hinweise am Informationsbrett.
Jazz: Das Antragsformular kann ab Mai in der Studierendenadministration bezogen werden.
Stipendienberatung Institut Klassik: Martina Pratsch
Stipendienberatung Institut Schola Cantorum Basiliensis: Federico Sepúlveda
Stipendienberatung Institut Jazz: Milda Maciulaityte
Zusätzliche Angebote
Stipendienfonds der Dozierenden der Schola Cantorum Basiliensis
Ein spezieller Stipendienfonds wird von den Dozierenden der Schola Cantorum Basiliensis verwaltet. Weitere Infos auf dem Intranet. Kontaktperson: Christelle Cazaux
Stipendienfonds Jazz
Bei finanziellen Härtefällen besteht am Institut Jazz die Möglichkeit, nach einem Vorgespräch bis spätestens am 14. Juli ein Stipendiengesuch für das bevorstehende Studienjahr an den Stipendienfonds Jazz einzureichen: c3RpcGVuZGllbmZvbmRzLmphenouaHNtQGZobncuY2g= Kontaktperson: Milda Maciulaityte
Die Hochschule für Musik Basel FHNW / Musik-Akademie Basel hat kein Wohnheim für Studierende. Auf folgenden Webseiten gibt es Angebote für WG-Zimmer:
wgzimmer.ch; wove.ch; markt.unibas.ch
Es gibt auch Adressen für eine vorübergehende Unterkunft:
youthhostel.ch/de/hostels/basel/; baselbackpack.com/; hyve.ch/de/hyve
Wohnsitz in Basel?
Studierende an der Hochschule für Musik FHNW sollten ihren ständigen Wohnsitz während des Studiums in Basel oder im direkten Umland wählen.
Allgemeine Informationen zum Zuzug nach Basel finden Sie hier.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz brauchen alle Ausländer:innen eine Aufenthaltsbewilligung, die umgehend nach der Einreise, spätestens aber nach 14 Tagen, beim Amt für Bevölkerungsdienste und Migration zu beantragen ist. Bei Studierenden ist die Gültigkeitsdauer des Ausweises auf ein Jahr beschränkt. Sie wird aber bis zum regulären Abschluss der Ausbildung verlängert, wenn die nötigen Voraussetzungen nach wie vor erfüllt sind.
Mehr Infos für Studierende aus EU-/EFTA-Staaten
Mehr Infos für Studierende aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten (sog. Drittstaaten)
Für Nebenjobs, Gigs und Konzerte während des Studiums brauchen Studierende aus EU-/EFTA-Staaten einen Aufenthaltstitel zur «Ausbildung mit Nebenerwerb». Sie erhalten dafür bei Studienbeginn eine pauschale «Einstellungsbestätigung» von der Hochschule, die sie beim Beantragen Ihrer Aufenthaltsbewilligung zusammen mit den anderen geforderten Dokumenten einreichen. (Im Fall eines späteren Umzugs in die Schweiz erhalten Sie das Dokument auf Anfrage in Ihrem Studierenden-Sekretariat)
Für Studierende aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten (sog. Drittstaaten) beantragt die Hochschule Bewilligungen für «Nebenerwerb an der FHNW», die sowohl Studierendenjobs innerhalb der Hochschule als auch künstlerische Kooperationsprojekte mit externen Partnern ermöglichen.
Wohnsitz im grenznahen Ausland?
Grundsätzlich ist es auch möglich im grenznahen Ausland (Deutschland bzw. Frankreich) zu wohnen. Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes und allfällige Aufenthaltsbewilligungen wenden Sie sich an die örtlichen Behörden.
Als EU-/EFTA-Bürger:in mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz können Sie bis zu 90 Tage/Jahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten. Ihre Arbeitstage müssen jedoch vorab durch Ihren Arbeitgeber auf dem Online-Meldeportal des Amts für Wirtschaft und Arbeit registriert werden. Für regelmässige Erwerbstätigkeit in der Schweiz (mehr als 90 Tage/ Jahr) wenden Sie sich an das kantonale Migrationsamt Ihres Arbeitsortes und beantragen eine Grenzgängerbewilligung.
Als Bürger:in eines Nicht-EU-/EFTA-Staates (sog. Drittstaaten) mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist es Studierenden nicht möglich, mehr als 8 Tage/Jahr in der Schweiz zu arbeiten. Für Arbeitsbewilligungen im Wohnsitzland (F oder D) wenden Sie sich an die dortigen Behörden.
Die Krankenversicherung (inklusive Unfalldeckung) ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und für alle Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.
Studierende mit Wohnsitz im Ausland, welche befristet an unserer Hochschule studieren, brauchen für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Schweiz eine Krankenversicherung. Diese kann beispielsweise zu günstigen Konditionen bei der Internationalen Krankenversicherung Swiss Care abgeschlossen werden.
Ausländische Studierende, die in der Schweiz wohnen, können die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, sofern sie über eine gleichwertige Versicherungsdeckung verfügen. Die Voraussetzungen für die Befreiung sind je nach Herkunftsland (EU/EFTA oder andere) unterschiedlich. Erwerbstätigkeit in der Schweiz (auch geringfügige) setzt in den meisten Fällen eine Schweizer Krankenversicherung voraus!
Beim Amt für Sozialbeiträge kann zudem eine Prämienverbilligung beantragt werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden ist in der Schweiz nicht obligatorisch, wir empfehlen sie aber dringend. Prüfen Sie auf jeden Fall die Deckung Ihrer Haftpflichtversicherung ab.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-im-ausland/versicherungspflicht/auslaendische-studierende-ch.html
https://www.kvg.org/de/home.html
https://www.asb.bs.ch/krankenversicherung/praemienverbilligung.html
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) sind wichtige Teile der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 503.00 jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Ausländische Studierende, die sich nur zum Zweck des Studiums in der Schweiz aufhalten, begründen keinen zivilrechtlichen Wohnsitz und müssen keine Beiträge bezahlen. Die Beiträge sind an die Ausgleichskasse des Kantons Aargau zu bezahlen. Über Details und Ausnahmen gibt das Merkblatt «Beiträge Studierende der AHV/IV/EO» Auskunft. (D und E)
Für Zahlungen (Stipendien, Jobs) und Überweisungen wird ein Schweizer Bankkonto verlangt. Wir raten dringend, ein solches rechtzeitig zu eröffnen. Fast alle Banken und die Post bieten Konti für Studierende gratis an