Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik und Bewegung wird zugelassen, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, ein pädagogisches Praktikum absolviert hat (mind. 5 Tage), die Eignungsprüfung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung vor Ort eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht einreicht. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik und Bewegung
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat C1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus vier Prüfungsteilen.
Ablauf/Anforderungen
Begegnung mit einer Kindergruppe
Der/die Studienbewerber:in gestaltet einen 20-minütigen Unterricht mit einer Gruppe Primarschulkinder, in dem mit Liedmaterial mit den Kindern gespielt und musiziert wird. Die Studienbewerber:innen erhalten die Aufgabenstellung zur Vorbereitung 30 Min. vor Prüfungsbeginn. Bewertet wird die Kontaktfähigkeit, Kontaktmöglichkeiten zur Gruppe und zum einzelnen Kind, die Vermittlungskompetenz, Ausdrucksweise (Sprache) und Präsenz, die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit einem vorgegebenen Thema sowie die fachliche Kompetenz und Musikalität.
Musikpraxis
Die Studienbewerber:innen singen zwei vorbereitete Lieder eigener Wahl, eines davon unbegleitet. Sie spielen je ein Musikstück eigener Wahl auf einem oder mehreren Instrumenten und erhalten eine Aufgabe zur Improvisation auf einem Instrument. Sie sprechen einen kurzen, selbstgewählten, vorbereiteten deutschen Text. Anschliessend gibt es ein Gespräch mit der Prüfungskommission. Bewertet wird beim Singen: gesunde Stimme, Präsenz, Ausdruck, Individualität, musikalisch-rhythmisches Empfinden, musikalischer Vortrag, Intonationssicherheit; beim Sprechen: gesunde Sprechstimme, Ausdruck und Gestaltung; auf dem Instrument: Ausdrucksfähigkeit, Klanglichkeit, körperliche Durchlässigkeit, Geläufigkeit, Fantasie und Spielfreude (Improvisation)
Musik und Bewegung/ Rhythmik
Die Studienbewerber:innen nehmen an einem Unterricht mit Aufgabenstellungen aus dem Bereich Musik und Bewegung/Rhythmik in einer Kleingruppe mit anderen Studienbewerber:innen teil. Sie präsentieren eine vorbereitete Tanz-Choreografie zu selbst gewählter Musik (ca. 2’). Bewertet wird musikalisch-rhythmisches Empfinden, Körperwahrnehmung, -bewusstsein und -koordination, Koordination von Bewegung und Musik, Bewegungsfantasie und -kreativität, Improvisationsfähigkeit, Ausdruck in der Bewegung, Entwicklungs- und Lernfähigkeit sowie Sozialkompetenz
Gehörtest
Die Studienbewerber:innen nehmen individuell an einem Test teil. Prüfung des musikalischen Gehörs und der Fähigkeit zur Realisierung musikalischer Verläufe sowie Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre.
Die Prüfung beinhaltet:
- Einzelne Töne nachsingen
- Intervalle bestimmen und singen
- Dreiklänge benennen (Grundstellung)
- Melodieanfang nachsingen und ergänzen
- Melodie und Tonfolge vom Blatt singen
- Rhythmen darstellen
- Einstimmiges Diktat im Violinschlüssel
- Bestimmen von Notennamen, Tonarten, Intervallen und Dreiklängen
Beispiel Gehörtest Musik und Bewegung
Gespräch
Im individuellen Gespräch wird ein allgemeiner Eindruck über die Motivation erfragt und Besonderheiten besprochen.
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung vor Ort findet Ende April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturazeugnis.
Für Musik und Bewegung muss kein Video eingeschickt werden.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.