Instrumental oder vokal

    Musikalisch-künstlerische Grundausbildung

    Eckdaten

    Abschluss
    Bachelor of Arts FHNW in Musik, Studienrichtung instrumental/vokal
    ECTS-Punkte
    180
    Studienbeginn
    jeweils Anfang September
    Studienmodus
    Vollzeit
    Dauer
    6 Semester
    Unterrichtssprache
    Deutsch, Stufe B1 wird vorausgesetzt
    Durchführungsort(e)
    Campus Musik-Akademie Basel
    Auslandaufenthalt
    Möglich, nicht curricular vorgesehen
    Anmeldegebühr
    200 CHF
    Semestergebühr
    700 CHF (CH) | 1000 CHF (EU/EFTA-Länder) | 1250 CHF (Nicht-EU/Nicht-EFTA) Weitere Gebühren

    Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.

    Mobile navi goes here!

    Im Zentrum des Bachelorstudiums in Musik mit instrumentalem/vokalem Hauptfach steht die Arbeit am Instrument bzw. an der Stimme. Die Studierenden vertiefen ihre technischen Fertigkeiten und erarbeiten ein stilistisch breites Repertoire. Während des Bachelorstudiums erweitern sie ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit. Die Ausbildung im Kernbereich wird ergänzt durch ein breites Angebot eng aufeinander bezogener Pflicht- und Wahlfächer.

    Der Studiengang Bachelor of Arts FHNW in Musik als erste Stufe in der Ausbildung zu einer/m professionellen Musiker/in zielt auf die Entwicklung einer vielseitigen musikalischen Persönlichkeit. Dies bedeutet im Bereich der künstlerischen Ausbildung eine sichere Instrumental - oder Vokaltechnik sowie solide Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der musikalischen Allgemeinbildung. Zusätzliche Kompetenzen in der Reflexion über Musik sowie ausreichende Kenntnisse in weiteren Anforderungen des Musikerberufs vervollständigen das Gesamtbild des Bachelor of Arts FHNW in Musik.

    Diese Studienrichtung richtet sich an begabte Instrumentalisten/-innen oder Sänger/innen mit sehr guten Vorkenntnissen auf dem jeweiligen Hauptinstrument oder der Stimme und Grundkenntnissen in Musiktheorie und Gehörbildung.

    Der Bachelorabschluss ist nicht berufsbefähigend. Um als Musiklehrer/in, Orchestermusiker/in und/oder solistisch tätig zu sein, muss ein konsekutiver Masterstudiengang angeschlossen werden.
    Der Bachelorabschluss öffnet auch die Möglichkeit für ein Weiterstudium an anderen Kunsthochschulen, pädagogischen oder universitären Hochschulen.

    Studienrichtungsreglement

    Studienrichtungsreglement BA Klassik instrumental/vokal (folgt demnächst)

    Modulpläne

    Hauptfächer: Oboe / Klarinette / Fagott / Horn / Posaune / Tuba / Saxophon / Kontrabass
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfächer: Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Posaune, Tuba, Saxophon, Kontrabass

    Hauptfach: Gesang
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Gesang

    Hauptfach: Gitarre
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Gitarre

    Hauptfach: Harfe
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Harfe

    Hauptfach: Klavier
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Klavier

    Hauptfach: Orgel
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Orgel

    Hauptfach: Querflöte
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Querflöte

    Hauptfach: Trompete
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Trompete

    Hauptfach: Schlagzeug
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfach: Schlagzeug

    Hauptfächer: Violine / Viola / Violoncello
    Modulplan BA Klassik instrumental/vokal Hauptfächer: Violine, Viola, Violoncello

    Modulbeschreibungen

    Unter nachfolgendem Link können alle Informationen zu den Modulbeschreibungen mehrerer Hochschulen der FHNW gefunden werden.

    • Filtern Sie unten rechts nach Semester, der Hochschule für Musik Basel FHNW, dem gewünschten Studiengang oder anderen Kriterien, damit Sie die relevanten Modulinformationen angezeigt erhalten.
    • Über den Button oben links PDF können Sie aus jeder beliebigen Übersicht ein Dokument abrufen und für sich abspeichern.
    • Die Kursanmeldungen werden im Intranet vollzogen.

    Zulassungskriterien
    Zum Bachelorstudium in Musik instrumental/vokal zugelassen wird, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder einen Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zum Vorspiel vor Ort wird eingeladen, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht und die erste Runde des Zulassungsverfahrens bestanden hat. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik.

    Sprachanforderungen
    Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat B1 oder höher (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet. Zu beachten ist, dass nur telc Zertifikate und Zertifikate des Goethe-Instituts akzeptiert werden. Akzeptiert werden nur Zertifikate mit dem Gütesiegel ALTE-Q-Mark (wie z.B. das B1-Zertifikat des Goethe-Instituts oder das telc-Zertifikat).

    Eignungsabklärung
    Die Eignungsabklärung besteht aus einer ersten Runde «per Video» und einer zweiten Runde «Vorspiel vor Ort». Die zweite Runde vor Ort besteht aus drei Prüfungsteilen.

    Ablauf
    Erste Runde: Videoaufnahme
    Mit der Anmeldung muss eine Videoaufnahme eingereicht werden.
    Videoanforderungen:
    Repertoireanforderungen
    Die einzelnen Werke/Sätze müssen jeweils zwingend ohne Schnitte aufgenommen und eingereicht werden. Wird eine zusammenhängende Datei mit dem gesamten Programm eingereicht, sind zwischen den Stücken Markierungen einzufügen, die das gezielte Anwählen einzelner Werke resp. Sätze für die Prüfungskommission erleichtern.
    Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
    Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht der Musikerin/des Musikers müssen sichtbar sein. Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate alt sind.
    Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung/Werkliste hinzu.
    Die Werkliste fügen Sie Ihrer Anmeldung bei oder senden uns diese bis 15. Februar per Mail an registration.hsm@fhnw.ch.
    Studienbewerber:innen, die nach der ersten Runde in die engere Wahl für einen Studienplatz kommen, werden zum Vorspiel/Vorsingen vor Ort eingeladen.

    Zweite Runde: Vorspiel/Vorsingen vor Ort und theoretischer Prüfungsteil
    Das vorzutragende Repertoire (siehe Repertoireanforderungen) kann mit dem des eingereichten Videos identisch sein. Änderungen des beim Live-Vorspiel vorzutragenden Programmes sind nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Das erste Werk kann frei gewählt werden, anschliessend trifft die Prüfungskommission eine Auswahl aus dem vorbereiteten Repertoire und kann den Vortrag jederzeit unterbrechen. Nach dem Vorspiel erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Lehrerwunsch u. a.

    Theoretischer Prüfungsteil (Gehörtest und Klavierspiel)
    Im Gehörtest wird das musikalische Gehör und der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe geprüft sowie die Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre. Das Klavierspiel wird zu Beginn des Gehörtests geprüft: Vorspiel eines vorbereiteten Werks, Blattspiel, Kadenzen in Dur und Moll mit bis zu zwei Vorzeichen.
    Mehr Informationen: Gehörtest und Klavierspiel

    Zeitpunkt
    Das Vorspiel vor Ort findet Mitte April statt. Hier die genauen Termine nach Fach.

    Anmeldung
    Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
    Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Lebenslauf, Passfoto, Motivationsschreiben, Maturzeugnis
    Für Sängerinnen und Sänger ist ein phoniatrisches Gutachten notwendig.

    Bewertung
    Die Hauptfachprüfung wird von der Bewertungskommission, bestehend aus den Dozierenden des gewählten Hauptfachs und einem Mitglied der Hochschulleitung, bewertet. Bei Nichtbestehen der Prüfung im Hauptfach ist die Eignungsabklärung insgesamt nicht bestanden; es erfolgt keine Einladung zum Gehörtest. Nicht bestandene Eignungsabklärungen können in der Regel einmal wiederholt werden, jedoch frühestens zum nächsten ordentlichen Prüfungstermin.
    Der Gehörtest und die Klavierkenntnisse werden durch ein Mitglied der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie und ein Mitglied der Fachgruppe Pflichtfach Klavier (ersatzweise zwei Mitglieder der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie oder ein Mitglied der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie und ein Mitglied der Hochschulleitung) durchgeführt und bewertet. Bei Nichtbestehen des Gehörtests können Studienbewerber:innen, die bei der Hauptfachprüfung überzeugt haben, in ein erstes BA-Studienjahr mit besonderen Auflagen aufgenommen werden.

    Bekanntgabe Ergebnisse
    Die Ergebnisse der ersten Runde werden Mitte März per E-Mail bekannt gegeben.
    Die Ergebnisse der zweiten Runde werden Anfang Mai per E-Mail bekannt gegeben.

    An der Hochschule für Musik Basel haben die Studierenden die Möglichkeit an diversen Projekt- und Ensembleangeboten zu partizipieren.
    Zum Überblick des wiederkehrenden Angebots.

    Weiterführende Studiengänge

    laden

    Wo findet das Studium statt?

    Hochschule für Musik Basel FHNW

    Hochschule für Musik Basel FHNW

    Leonhardstrasse 6

    4009 Basel