Das Mittelalterstudium an der Schola Cantorum Basiliensis ist das weltweit einzige Vollzeit Bachelorstudium dieser Art. Es verbindet technische Betreuung auf den Instrumenten des Mittelalters und der frühen Renaissance mit zeitgemässen Stimmtechniken. Das Programm bietet vertiefte Repertoirestudien und historische Improvisationspraxis. Die Studierenden erschliessen sich die theoretische und musikgeschichtliche Basis für die musikalische Praxis.
Wichtige Ensemblearbeit
Mit hochkarätigen Dozierenden und Studierenden gibt es in der Mittelalterabteilung viele Möglichkeiten für Ensemblearbeit. Diese verbindet musikalische Eigenständigkeit mit konkreterer Quellen- und Notationskunde.
Neben Gesang sind momentan folgende Instrumente für die Mittelalterstudiengänge zugelassen:
mittelalterliche Zupfinstrumente: Plektrumlaute, Harfe etc.
mittelalterliche Tasteninstrumente: Organetto, Clavicytherium, Clavisimbalum etc.
mittelalterliche Streichinstrumente: Fidel (da braccio und da gamba) etc.
Blockflöte
Traverso
Schalmei
Studium
Ziel ist die Heranbildung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit, die sich auf höchstem instrumentalen und vokalen Niveau sowohl solistisch als auch im Ensemble ausdrücken kann, und die zudem über spezifische Kenntnisse in Theorie und Geschichte der Alten Musik verfügt, um selbständige und begründete aufführungspraktische und ästhetische Entscheidungen fällen zu können. Die künstlerische und intellektuelle Eigenständigkeit muss sich auf einem Markt bewähren, der weniger von institutionellen Arbeitgebern geprägt ist, als von der Kreativität und Überzeugungskraft der einzelnen Musikerinnen und Musiker.
Diese Studienrichtung richtet sich an hochbegabte Instrumentalisten/-innen und Sänger/innen, die ihre Grundausbildung beginnen möchten. Sie eignet sich für Musiker/innen mit Schwerpunkt im Mittelalter und in der frühen Renaissance, und nicht für diejenigen, die sich in der späten Renaissance und Barockzeit spezialisieren möchten (siehe Bachelor Renaissance-Romantik).
Qualifizierte Studierende sind bereit, sich einer Ausbildung mit Ausrichtung auf höchste künstlerische Standards in der Historischen Musikpraxis zu widmen. Voraussetzungen sind Begabung, hohe instrumentale/vokale Qualifikation und künstlerisches Potential, verbunden mit Erfahrungen in der Alten Musik, sowie Neugier auf die historischen Grundlagen, welche die Praxis in der Alten Musik stets begleiteten.
In der Regel bereitet der BA auf eine Fortsetzung des Studiums in einem Master-Programm vor, jedoch kann der erworbene Abschluss auch in Kombination mit anderen Berufsfeldern eingesetzt werden (Musikjournalismus, Verlagswesen, Musikmanagement, Instrumentenbau etc.).
Innerhalb des BA ist keine pädagogische Qualifikation möglich. Dies bleibt einem Master-Programm vorbehalten.
Musiker und Musikerinnen, die sich im Mittelalter-Renaissance Bereich spezialisieren, agieren im Berufsleben auf der Konzertbühne, bei Festivals und Konzertreihen der Alten Musikszene. Sie sind ausgewiesene Ensemblemusiker, die sich mit Vorliebe ihrer eigenen Ensemblebildung widmen. An der Forschung der Spielpraxis ihrer musikalischen Interessensgebiete sind sie oft beteiligt, und sie geben ihre Erfahrung in Workshops und Meisterkurse gerne weiter.
Stellen als Angestellte gibt es in dieser Sparte kaum.
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Zum Bachelorstudium zugelassen wird, wer die gesetzlich festgelegten Zulassungskriterien erfüllt:
eine anerkannte gymnasiale Maturität oder
eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Musik oder
eine anerkannte Berufsmaturität oder
der Abschluss einer anderen anerkannten allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe ll
der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung
Vom Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe ll kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine aussergewöhnliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass so viele abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen, dass alle für das Diplom nötigen Leistungen erbracht werden können. lm Minimum sind das im Bachelorstudium 60 ECTS-Kreditpunkte. Abgerechnete ECTS-Kreditpunkte aus einem nicht abgeschlossenen Erststudium sind im Zulassungsverfahren zu deklarieren. Die Kandidatinnen / Kandidaten müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Eignungsabklärung bestehen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
Zulassung zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung
Entscheid über die Zulassung zum Studium.
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Die Eignungsabklärung kann pro Studiengang bzw. Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin. Kandidatinnen / Kandidaten, die bei der praktischen (künstlerischen) Eignungsabklärung überzeugen, den theoretischen Teil der Eignungsabklärung (s. 54 Eignungsabklärung) jedoch nicht oder nur knapp bestehen, können mit Auflagen zum ersten Studienjahr zugelassen werden. Bei Nichterfüllen der Auflagen bis zum Ende des ersten Studienjahrs kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird für das erste Studienjahr festgelegt. ln der Folge vergeben die Institute der Hochschule für Musik Basel FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in die Studiengänge der Diplomausbildung (Bachelor/Master) der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihre Studienplätze für das Bachelorstudium in einem rangorientierten Verfahren.
Die Eignungsabklärung besteht aus einer Präsenzprüfung vor Ort. Wer aus visumstechnischen, finanziellen oder ökologischen (Langstrecken-Reise) Gründen keine Prüfung vor Ort absolvieren kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Online-Aufnahmeprüfung (per Video und Online-Interview) zu stellen. Dieser ist zeitgleich mit der Anmeldung (bis 31. Januar) und gut begründet an c2NiLmhzbUBmaG53LmNo zu richten und muss anschliessend durch die Leitung genehmigt werden.
Vorspiel inkl. Gespräch: Vorzubereiten sind 15 - max. 20 min. Musik aus mindestens drei verschiedenen Stilbereichen. Die Werkauswahl orientiert sich an den Repertoirebeispielen und muss mit der Werkliste für die Eignungsabklärung vor Ort eingereicht werden. Das erste Werk kann frei gewählt werden, anschliessend trifft die Prüfungskommission eine Auswahl aus dem vorbereiteten Repertoire und kann den Vortrag jederzeit unterbrechen. Nach dem Vorspiel erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Dozierenden-Wunsch u. a.
Der „Allgemeine Teil“ der Prüfung (Theorie) findet in der Regel vor oder nach der Hauptfachprüfung am selben Tag statt (Dauer: 10 min.).
Nachsingen und Bestimmen von Intervallen, Tonfolgen und einfachen Akkorden
Nachsingen und Notieren einer Melodie (z.B.: ein Tenor)
Improvisieren einer Fortsetzung zur notierten Melodie mit der Singstimme und gegebenenfalls eine einfache kontrapunktische Gegenstimme dazu singen
Fragen zu Tonalität und Funktion der Melodie im Satz
Blattsingen eines einfachen Vokalstimme aus moderner Notation (z.B. aus einer Chanson)
Zeitpunkt Die Prüfungen vor Ort finden jeweils zwischen Mitte März und Mitte April statt. Die genauen Termine nach Fach finden Sie ab Anfang Januar hier.
Anmeldung Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-31.1. geöffnet. Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: