Creative Commons-Lizenzierung (CC-Lizenzen)
Die Notwendigkeit eines Lizenzierungsmodells für OER verweist auf die Urheberrechtsproblematik der Verwendung digitaler Werke. Eine Problematik, die durch die zuvor nicht gekannten technischen Möglichkeiten des Internets noch verstärkt wurde. Aufgrund der Digitalisierung von Bildungsmaterialien ist ihre Bearbeitung und Weiterverbreitung sehr einfach geworden. Dies birgt ein hohes didaktisches Potential für die Entwicklung neuer Lernszenarien in sich, kann allerdings gerade bei Lehrpersonen auch zunehmend zu Unsicherheiten und einer eher skeptischen Haltung gegenüber der Medienverwendung führen. Lehrpersonen auf allen Ebenen des Bildungssystems stellt sich zunehmend die Frage, unter welchen Bedingungen digitale Inhalte verändert werden dürfen, und wie sie sich überhaupt urheberrechtskonform einsetzen lassen.
Einerseits findet sich in der bildungspolitischen Diskussion nicht selten die Vorstellung, dass Wissen und Bildung öffentliche Güter sind, die möglichst kostenfrei sein sollten. Andererseits setzt das Urheberrecht enge Grenzen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien. Ein wesentliches Potential offener Bildungsressourcen wird deshalb gerade darin gesehen, hier durch die Angabe der zulässigen Nutzungsformen von Lernmaterialien Klarheit zu schaffen.
Als Lizenzierungsmodell für OER haben sich die Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) etabliert. In diesem Lizenzierungsmodell wird zwischen spezifischen Formen der Verbreitung und Bearbeitung von Materialien unterschieden.
Eine völlig uneingeschränkte Nutzung erlaubt die folgende Lizenz:
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Eine CC0-Lizenz berechtigt dazu, ein Werk unter dieser Lizenz nach Belieben weiterzuverbreiten und zu verändern. Es handelt sich dabei um ein Werk, das grundsätzlich dem Public Domain zugeordnet werden kann, was oftmals auch als gemeinfrei bezeichnet wird.
Mögliche Einschränkungen der Nutzung beziehen sich darauf, ob der Name der Urheber*innen genannt werden muss, ob eine weitere Bearbeitung zulässig ist, ob das betreffende Werk unter den selben Lizenzierungsbedingungen verbreitet werden muss sowie ob eine kommerzielle Nutzung zulässig ist. Daraus ergeben sich folgende Nutzungsmöglichkeiten:
- CC-BY: Der Name muss genannt werden, ansonsten bestehen keine Einschränkungen bezüglich Veränderung sowie kommerzielle Nutzung der Materialien,
- CC-BY-SA (SA - Share alike): Der Name muss genannt werden, die Materialien müssen unter den selben Bedingungen verbreitet werden.
- CC-BY-ND (ND - No derivates): Der Name muss genannt werden, eine Bearbeitung des geteilten Werkes ist nicht gestattet. Eine Bildungsressource, die nicht verändert werden darf, ist keine OER im eigentlichen Sinn.
- CC-BY-NC-*** (NC - Non commercial): Alle obenstehenden Lizenzoptionen, zusätzlich ist die kommerzielle Nutzung der Materialien untersagt. Eine Bildungsressource, die nicht auch kommerziell genutzt werden darf, ist keine OER im eigentlichen Sinn.
Ausführliche Erläuterungen zum Schweizerischen Urheberrechtsgesetz im Zusammenhang mit dem Einsatz digitaler Medien finden sich in dieser Bildungsressource: Urheberrecht und digitale Medien von Mürner und Scherer (2013).