Finanzierungsumstellung in der Behindertenhilfe
Auswirkungen auf die Soziale Arbeit in der ambulanten Wohnbegleitung
2017 hat der Kanton Basel-Landschaft die Finanzierung in der Behindertenhilfe von Objekt- auf Subjektfinanzierung umgestellt. In der Folge wird der individuelle Bedarf von Personen, die bereits eine Leistung beziehen – oder beziehen möchten – mittels eines Instruments erhoben. Damit wird das Finanzierungssystem insofern verändert, dass die Leistungen nicht mehr über eine Objektkostenpauschale der einzelnen Institutionen finanziert werden. Die Institutionen müssen sich infolgedessen mit der neuen Finanzierung befassen und ökonomische Aspekte in ihren internen Strukturen berücksichtigen und umsetzen. Die Umstellung hat Auswirkungen auf allen Ebenen. Auf der Mikroebene haben Sozialarbeitende einen Anspruch auf eine fachliche Ausübung ihrer Tätigkeit, die durch gesetzliche- und organisationale Rahmenbedingungen bestimmt wird. Derzeit stellen Sozialarbeitende positive und negative Veränderungen in ihrem Arbeitsalltag fest. Verschiedene, auf Professionalität abzielende, Aspekte des Handelns werden aus Interviews mit Sozialarbeitenden aufgegriffen und im Kontext mit dem Behindertenhilfegesetz diskutiert. Im Fokus der vorliegenden Arbeit stehen ambulante Wohnbegleitungsangebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Lizenz: Open Access
Quelle: IRF FHNW
Sammlungen: BA Thesis, Studium
Schlagwörter: Finanzierung, Behindertenhilfe, Wohnbegleitung, Ambulant, Gesetz, Psychische Krankheit
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