Barrierefreie Behördenkommunikation
Mit Leichter Sprache die Partizipation im Erwachsenenschutz(verfahren) fördern?
Seit Juni 2016 setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Solothurn auf Leichte Sprache: Eine Informationsbroschüre zum Erwachsenenschutz und amtliche Dokumente aus dem Erwachsenenschutzverfahren stehen in entsprechenden Versionen zur Verfügung. Wie die Texte von den AdressatInnen und AnwenderInnen in der Praxis wahrgenommen werden und welche Wirkung sie haben, wurde nun untersucht. Die Ergebnisse sind ermutigend und zeigen gleichzeitig, dass Leichte Sprache nur ein Teil adressatengerechter Kommunikation zur Ermöglichung von Partizipation ist.
Lizenz: Open Access
Quelle: SozialAktuell, 3
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: KESB, Leichte Sprache, Theorie-Praxis, Partizipation, Gesundheit, Psychische Beeinträchtigung
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