Rahmenbedingungen für die Unterstützte Kommunikation
Die neuen Herausforderungen
Das Fachgebiet der Unterstützten Kommunikation (UK, international AAC für Augmentative and Alternative Communication) erhält durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) einen wesentlich erhöhten Status. Die Umsetzung der BRK und die kompetente Teilhabe an normalisierten Lebensbedingungen sind ohne kommunizieren zu können nicht möglich. In Art. 2 der BRK geht es darum, jegliche Kommunikationsbarrieren zu reduzieren und den Zugang zu Kommunikation, Information, Sprache und Kommunikationstechnologien zu gewährleisten. Dies stellt sowohl an die Fachkräfte und die Organisationen der Behindertenhilfe als auch die sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen neue Herausforderungen.
Lizenz: Open Access
Quelle: buk.ch
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: Unterstützte Kommunikation, Beeinträchtigung, Behinderung, UN-Behindertenrechtskonvention, Lebensbedingungen, Gebärdensprache
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