Urheberrecht und digitale Medien
Leitlinien zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre
Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) regelt die Verwendung literarischer und künstlerischer Werke. Wer diese nutzen will, muss die Zustimmung der Urheberinnen und Urheber einholen und in der Regel eine Vergütung dafür entrichten. Die zunehmende Bedeutung digitaler Medien für den Unterricht widerspiegelt eine technische Entwicklung, die die Möglichkeiten der Verwendung von Werken, in einem bisher unvorstellbaren Masse erweiterte. Bildungsorganisationen sind darauf angewiesen, digitale Medien und andere urheberrechtlich geschützte Werke als Unterrichtsmaterialien nutzen zu dürfen, um eine individuelle und optimale Gestaltung des Unterrichts zu ermöglichen. Für den Bildungsbereich gelten deshalb spezielle Nutzungsbestimmungen, die den schulischen Bedarf an Unterrichtsmaterialien wie auch die Interessen der Urheberinnen und Urheber berücksichtigen. "Lehrpersonen sind für ihren Unterricht von Gesetzes wegen urheberrechtlich privilegiert, so dass sie Werke zu Spezialtarifen - aber nicht gratis und unbeschränkt - nutzen können." (ProLitteris et al. 2009:4)
Lizenz: Open Access
Quelle: OER-App HSA FHNW
Schlagwörter: Urheberrecht, Digitale Medien, Lernformen, Lernmaterialien, Bildungsorganisationen, Geistiges Eigentum
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