Jugendhilfeinspektion in Hamburg: fachliche Innovation oder Ausdruck von Misstrauen?

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Die Jugendhilfeinspektion in Hamburg (JI) wurde in Reaktion auf den Fall Chantal im Jahr 2012 eingerichtet. Sie ist Teil des verabschiedeten Maßnahmenpakets der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und bettet sich ein in das zwischen der Behördenleitung der BASFI und den Bezirksamtsleitungen beschlossene Projekt "Aufbau und Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der Jugendhilfe in Hamburg". Die Idee einer organisationsinternen Überprüfung fachlicher Praxis und Qualität im Handeln der Mitglieder der ASDs kann als innovativ und wertvoll eingeschätzt werden. Sie hat u. U. bundesweite Vorbildfunktion. Da der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg – Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – mit der Einrichtung einer JI einen bisher bundesweit einmaligen Weg zur Sicherung und Förderung guter Fachpraxis in den Bereichen erzieherischer Hilfen und Kinderschutz (Umgang mit und Abwendung von Kindeswohlgefährdung) beschritten hat und auf entsprechende institutionelle Vorerfahrungen eines solchen Ansatzes im Kontext von Fachaufsicht im Feld der Kinder- und Jugendhilfe nicht zurückgegriffen werden kann, wurde eine wissenschaftliche Begleitung in Auftrag gegeben (vgl. Öffentliche Ausschreibung ÖA 003/2013/Z23).

Lizenz: Open Access

Quelle: ResearchGate

Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien

Schlagwörter: Kinderhilfe und Jugendhilfe, Kindheit und Jugend, Qualitätsmanagement, Theorie-Praxis, Kinderschutz, Gefährdung

Zuletzt geändert von Beat Mürner am 23.11.2020

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