Fachaufsicht in der Kinder und Jugendhilfe
Fragen, Probleme und Voraussetzungen
Das Thema "Fachaufsicht in der Kinder- und Jugendhilfe" berührt grundsätzliche Fragen der Gewährleistung professionellen Handelns in personenbezogenen sozialen Dienstleistungsorganisationen. Es verweist darauf, dass in der Kinder- und Jugendhilfe bislang weitestgehend ungeklärt ist, ob Fachaufsicht als Instrument zur Sicherstellung professionellen Handelns sinnvoll und notwendig ist und was sie gegenüber bereits etablierten Ansätzen der Rechts- und Dienstaufsicht oder des Qualitäts- oder Beschwerdemanagements zu leisten vermag. Maßgebliche Auslöser von Fragen zur Fachaufsicht wurzeln im gesetzlichen Auftrag, junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Bei der Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung gem. § 45 SGB VIII muss der Träger bspw nachweisen können, dass in seiner Institution das Kindeswohl gewährleistet ist. Ebenso muss im Zuge der Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGBVIII sichergestellt sein, dass staatliche und freie Träger bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls Gefährdungseinschätzungen durchführen und ggf geeignete Maßnahmen zu deren Abwendung ergreifen.
Lizenz: Open Access
Quelle: ResearchGate
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: Kindheit und Jugend, Gewalt, Recht und Gesetz, Kinderhilfe und Jugendhilfe, Qualitätsmanagement, Professionelles Handeln
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