Schlussbericht Teilhabe und Lebenslage von alternden Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
Ein Projekt im Rahmen der Strategischen Initiative Alternde Gesellschaft
Anerkannte Flüchtlinge (mit Ausweis B, Ausweis C oder inzwischen mit dem Schweizer Pass) sind gegenüber den vorläufig Aufgenommenen in einer vorteilhafteren Rechtsstellung. Dies bezieht sich insbesondere auf die Mobilität, das Recht auf Familienzusammenführung3 und den Anspruch auf Integrationsleistungen. Während anerkannte Flüchtlinge (B oder C- Ausweis) umfassendere Integrationsleistungen erhalten, wird Personen mit F-Ausweis der Zugang zur Arbeitswelt sowie zu sozialen, kulturellen und politischen Lebensbereichen fast gänzlich verwehrt oder erschwert. Sie dürfen nur im Aufnahmekanton wohnen und Arbeit suchen, dürfen bis auf weiteres nicht aus der Schweiz ausreisen und Sprachkurse und ähnliche Unterstützungsleistungen werden nur in gewissen Kantonen gewährt (vgl. Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht 2014). Die Kantone erhalten pro aufgenommene Person rund 6000 Schweizer Franken vom Bund, können über diese Integrationspauschale aber nach eigenem Ermessen verfügen. Dies führt dazu, dass der Vollzug der Bundesgesetze kantonal grosse Unterschiede aufweist. Der Status der vorläufigen Aufnahme wird mittlerweile von politischer Seite als unbefriedigend empfunden. Zurzeit werden von Parlament und Bundesrat der Status der vorläufig Aufgenommenen sowie der Integrationsauftrag des Bundes überarbeitet.
Lizenz: Open Access
Quelle: ResearchGate
Sammlungen: Forschungsberichte
Schlagwörter: Flüchtlinge, Migration, Sozialstaat, Alter, Gesetz, Integration
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