Freiheitsbeschränkende Massnahmen im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen von Erwachsenen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Eine Befragung von 172 Leitenden von Institutionen für Erwachsene mit kognitiven Beeinträchtigungen der Schweiz ergab, dass im Umgang mit Menschen, die herausfordernde Verhaltensweisen (HEVE) zeigen, häufig freiheitsbeschränkende Massnahmen (FBM) eingesetzt werden. Rund 80 Prozent der Leitungspersonen gaben an, dass in ihren Einrichtungen in Eskalationssituationen FBM angewendet werden. Am häufigsten werden das Separieren im privaten Zimmer, die Abgabe sedierender Medikamente, das Festhalten oder andere körperliche Interventionen sowie das Separieren in einem anderen Raum praktiziert. Auch agogische Massnahmen wie Begleitung aus dem Raum, Wechsel der Begleitperson und das Anbieten von Rückzugs-, Bewegungs- oder Entspannungsmöglichkeiten nennen die Institutionsleitenden in Bezug auf den Umgang mit HEVE.
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Quelle: Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: Kognitive Beeinträchtigung, Sachbeschädigung, Gewalt, Behinderung, Heim, Aggression
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