"Hilfen zur Erziehung"
Eine Begriffserklärung zur Einführung in dieses Themenheft
"Hilfen zur Erziehung" steht als Sammelbegriff für eine Gruppe von ambulanten und stationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich an Kinder, Jugendliche und (teilweise) an ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten richten. Eingeführt wurde der Begriff in der Schweiz im Jahr 2012 auf der politischen Ebene. Hilfen zur Erziehung sollen in Ergänzung zu den Erziehungsleistungen der Eltern gewährleisten, dass ein junger Mensch die Erziehung und Unterstützung erhält, die für seine Entwicklung und die bestmögliche Wahrung seiner Verwirklichungschancen erforderlich ist. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass ein Bedarf für eine Hilfe zur Erziehung dann besteht, wenn eine im Hinblick auf die altersmässigen und individuellen Bedürfnisse des Kindes angemessene Förderung und Erziehung ohne eine solche Unterstützung nicht gewährleistet ist. Unerheblich ist, wodurch dieser Bedarf entstanden ist.
Lizenz: Open Access
Quelle: SozialAktuell, 12
Sammlungen: Freiform, Zeitschriftenartikel/Monographien, Studium
Schlagwörter: BA251, Erziehung, Kindheit und Jugend, Kinderhilfe und Jugendhilfe, Gewalt, Sozialisation
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