Methoden und Grundlagen des Lebenslagenansatzes
Endbericht
Die Vorlage des ersten Armuts- und Reichtumsberichts im April 2001 war eine Reaktion auf die zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen getroffene Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998, in der als Grundlage für die Bekämpfung von Armut in der Bundesrepublik Deutschland eine regelmäßige Armuts- und Reichtumsberichterstattung gefordert wurde. Durch die zeitgleiche Präsentation des "Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" wurde der Beginn einer kontinuierlichen Dokumentation der Verteilung von Wohlstandspositionen und von Problemen sozialer Exklusion eingeläutet. Dabei basierte der Armuts- und Reichtumsbericht auf der Annahme, dass der Lebenslagenansatz die optimale Bezugsgröße für die Erklärung von Phänomenen sozialer Exklusion ist, da er Wohlstandspositionen und gesellschaftliche Teilhabemöglichkeit als komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Dimensionen konzeptualisiert und insbesondere die Grenzen des Handlungsspielraumes betont, die durch eine gegebene Lebenslage determiniert werden. Auf diese Weise geraten Unterschiede in der Ressourcenausstattung und der sozialen Partizipation in das Blickfeld. Jedoch können Defizite in der theoretischen Konzeptualisierung des Lebenslagenansatzes und fehlende Operationalisierung zu einer verkürzten Darstellung von Phänomenen der Unterversorgung und sozialer Ausgrenzung führen, die dem multidimensionalen Anspruch und dem Mehrebenenbezug des Lebenslagenansatzes nicht gerecht werden.
Lizenz: Open Access
Quelle: Bundesministerum für Arbeit und Soziales
Sammlungen: Freiform, Zeitschriftenartikel/Monographien, Studium
Schlagwörter: BA105, Armut, Lebenslage, Inklusion, Armut, Exklusion
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