Berufliche Teilhabe bewerten, entwickeln und steuern
Schlussbericht Forschungs- und Entwicklungsprojekt
Bei der Steuerung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen stehen sich drei Prozesse mit Zielkonflikten gegenüber. Der zentrale Prozess "Teilhabe" muss gemäss der UN-Behindertenrechtskonvention eine möglichst normalisierte berufliche Teilhabe sicherstellen. Beim Prozess "Arbeit" stehen betriebswirtschaftliche Faktoren im Zentrum. Weiter ist bei Werkstätten der Prozess "Hilfe zur Teilhabe" von Bedeutung. In vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe ist eine Entkoppelung der Prozesse und eine starke Fixierung der Steuerungsbestrebungen auf den Prozess "Arbeit" festzustellen. Die Untersuchung in Einrichtungen in der Schweiz und Deutschland zeigt, dass die drei Prozesse durchaus steuerbare Verbindungen aufweisen, dies aber in den Einrichtungen anders wahrgenommen wird. Die Einrichtungen stabilisieren sich in Anbetracht der hoch gesteckten normativen Vorgaben und verbleiben in der scheinbar bewährten Praxis. Dabei hätten sie bereits jetzt Vieles zu bieten, beispielweise was normalisierte Arbeitsbedingungen betrifft. Auf die wichtige Frage, wie sich die Einrichtungen nun aus der Stabilisierung lösen können und anstehende Entwicklungsprozesse an definierten Wirkungszielen ausrichten, die sie sich selber geben oder von den normativen Vorgaben beziehen, entwickelt die Studie eine ganze Reihe an konkreten Antworten. Auch auf das Anliegen vieler Einrichtungen, wie die hergestellte Qualität der Teilhabe in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gemessen und dargestellt werden kann.
Lizenz: Open Access
Quelle: IRF FHNW
Sammlungen: Forschungsberichte
Schlagwörter: Erwerbsarbeit, Teilhabe, Beeinträchtigung, Behindertenrechskonvention, Integration, Einrichtung
Kommentieren