Explorative Studie zu den Erfolgsfaktoren von Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration
In der Schweiz gibt es über 400 Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration (USBI, oft auch als "Sozialfirmen" bezeichnet). Sie beschäftigen rund 43000 Klientinnen und Klienten. Als Klientengruppen gelten in erster Linie Personen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) beziehen, sowie Personen, die Leistungen der Sozialhilfe (SH) und der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhalten (Crivelli et al. 2014). Etwa 100 der 400 USBI bieten Arbeitseinsätze für Personen an, die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) beziehen, und etwa 130 für erwerbslose Personen. Die übrigen USBI haben gemischte Klientengruppen. Zusätzlich sind ca. 10000 Mitarbeitende angestellt, welche die Klientinnen und Klienten in den Arbeitsprozessen unterstützen und für das Management der Betriebe zuständig sind. Die soziale und berufliche Integration schützt am nachhaltigsten vor Armut, da erwerbslose Menschen durch spezifische Massnahmen in ihren eigenen Ressourcen gestärkt werden. Die USBI sind in diesem Sinne wichtige Akteure in der Armutsprävention und -bekämpfung. Sie tragen zum Erhalt und zur Stärkung der sozialen und beruflichen Kompetenzen ihrer Klientinnen und Klienten bei und bieten diesen marktnahe Arbeitstätigkeiten. Erstaunlich ist deshalb, wie wenig bislang die Wirkung dieser wachsenden Branche zur sozialen und beruflichen Integration und ihre Beiträge zur Armutsbekämpfung und -prävention untersucht wurden.
Lizenz: Open Access
Quelle: IRF FHNW
Sammlungen: Forschungsberichte
Schlagwörter: Sozialfirmen, Integration, Armut, Beeinträchtigung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe
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