Unrecht und Rechtfertigung
Rechtssoziologische Dimensionen wiedergutmachender Justiz in Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Im Unterschied zu den meisten anderen Handlungsfeldern der Mediation zeichnet sich der Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht durch geklärte Konfliktidentitäten aus. Bevor ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, muss hinsichtlich der Verletzung einer strafrechtlichen Norm zunächst festgestellt werden, wer Täter und wer Opfer ist. Kommt es im Rahmen eines Ausgleichsverfahrens zu einer direkten Begegnung, wird der Unrechtsvorwurf seitens der beschuldigten Jugendlichen mittels verschiedener Rechtfertigungsmuster regelmäßig zu unterlaufen (oder wenigstens abzumildern) versucht. Auf der Grundlage empirischer Gesprächsdaten zeigt der vorliegende Beitrag auf, wie die hier beschuldigten Jugendlichen dem Unrechtsvorwurf begegnen, welche logische Struktur ihren Rechtfertigungen zugrunde liegt und welche Konsequenzen sich für die Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs daraus ergeben. Auf der Basis dieser Befunde werden Grundzüge einer Theorie der Rechtfertigung expliziert, wonach die vorliegenden Rechtfertigungsmuster ein in sich logisch geschlossenes System der Schuldabwehr etablieren, das sich analog zu den Sinnkomponen- ten der Anschuldigung konstituiert.
Lizenz: Open Access
Quelle: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 1
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: Mediation, Gesprächsanalyse, Gesetz, Kindheit und Jugend, Erziehung, Fürsorge
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