Wirkungen eines Verbots von Körperstrafen aus der Perspektive der Sozialen Arbeit
Diskussionsbeitrag
Körperstrafen werden im Folgenden verstanden als das absichtsvolle Zufügen von Schmerzen in Ausübung einer Erziehungsfunktion und in erzieherischer Absicht:1 Ohrfeigen, Schläge mit der Hand oder mit Gegenständen und andere Handlungen, die eine erzieherische Antwort auf ein unerwünschtes Verhalten des Kindes sind oder sein wollen und die in der Absicht ausgeführt werden, dem Kind (Verhaltens-) Regeln, soziale Normen und Grenzen aufzuzeigen und aufzuzwingen. In Körperstrafen drückt sich ein pädagogisches Machtverhältnis aus. Wer Körperstrafen anwendet, fordert Gehorsam, sanktioniert Ungehorsam und wendet dazu Gewalt an. Ein Kind, das körperlich bestraft wird, erlebt gleichzeitig Schmerz, Unterwerfung und Degradierung. Es erlebt die Macht des Stärkeren und wird herausgefordert, Gewalt und Ohnmacht als Bestandteil einer nahen Beziehung zu einer anderen Person zu verstehen – einer Person, die meist gleichzeitig seine Achtung und Zuneigung erwartet.
Lizenz: Open Access
Quelle: CIDE Neuntes Internationales Kolloquium
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: Körperstrafe, Gewalt, Gesetz, Familie, Kindheit und Jugend, Ethik
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