Evalutation Pilotprojekt zur Einführung der Integrationsvereinbarung in den fünf Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Zürich
Nach dem neuen Ausländergesetz (AuG) kann die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz mit der Bedingung verknüpft werden, einen Sprach- oder Integrationskurs zu besuchen. Sie wird in einer Integrationsvereinbarung (IntV) zwischen den betroffenen ausländischen Personen und der zuständigen kantonalen Behörde festgehalten. Als Hauptzielgruppe der IntV gelten laut dem Bundesamt für Migration (BFM) Personen aus Drittstaaten im Familiennachzug sowie schon länger in der Schweiz lebende Personen, die Integrationsdefizite aufweisen (Schulden, Sozialhilfebezug, Straffälligkeit). Eine dritte Gruppe sind die Personen, die eine Betreuungs- oder Lehrtätigkeit in den Bereichen Religion oder heimatliche Sprache/Kultur ausüben. Das BFM empfiehlt nicht, mit allen Migrantinnen und Migranten IntV abzuschliessen, da das zu einem unverhältnismässig hohen Aufwand führen würde, und es hält eine IntV auch nicht in jedem Fall für angebracht, sondern findet eine sorgfältige Einzelfallprüfung nötig. Angesichts der skizzierten Ausgangslage haben das BFM und die fünf Kantone Aargau, Basel- Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Zürich ein Pilotprojekt beschlossen, um die Einführung der IntV in ihren jeweiligen Kantonen zu begleiten und erste Erfahrungen damit auszutauschen.
Lizenz: Open Access
Quelle: IRF FHNW
Sammlungen: Forschungsberichte
Schlagwörter: Integration, Armut, Migration, Soziale Dienste, Sozialhilfe, Gesetz
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