Die öffentliche Sozialhilfe zwischen Armutsverwaltung und Sozialarbeit
Eine soziologische Untersuchung sozialstaatlicher Intervention. Kurzfassung
Materielle Existenzsicherung und soziale Reintegration sind die deklarierten Ziele der öffentlichen Sozialhilfe in der Schweiz. Die Sozialhilfe soll nicht nur das materielle Überleben, sondern ein soziales Existenzminimum sichern und auf die Teilhabe am sozialen Leben und am Arbeitsmarkt hinarbeiten. Steigende Fallzahlen und Kosten in den 90er Jahren, die soziale Entgrenzung der Klientel und komplexere Problemlagen haben Debatten zu einer Neubestimmung der Funktion der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung ausgelöst. Die Sozialhilfegesetzgebung ist in vielen Kantonen in Bewegung; die geplanten oder vollzogenen Revisionen beziehen sich auf den finanziellen Lastenausgleich, Professionalisierung und neue Anreiz- und Gegenleistungsmodelle für die Klienten. Genau besehen kann in der Schweiz allerdings nicht von der Sozialhilfe gesprochen werden, denn rechtlich liegt die Regelung der Sozialhilfe bei den 26 Kantonen und der konkrete Vollzug bei den Gemeinden. Die föderalistische Organisation der Sozialhilfe bietet auf der einen Seite die Chance für die Erprobung von Innovationen, sie birgt auf der anderen Seite aber auch ein hohes Potential von Ungleichbehandlungen.
Lizenz: Open Access
Quelle: Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz, Bereich Soziales
Sammlungen: Zeitschriftenartikel/Monographien
Schlagwörter: Sozialhilfe, Intervention, Armut, Integration, Sozialstaat, Ungleichheit
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