Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik Audiodesign zugelassen wird, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht hat. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat B1oder höher (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung umfasst eine Hauptfachprüfung und einen theoretischen Teil.
Ablauf
Hauptfachprüfung
1.Praktische Prüfung (bearbeiten einer gestellten Aufgabe)
Die Studienbewerber:innen bekommen am Tag vor der Eignungsabklärung die Aufgaben per Mail/WeTransfer geschickt, bearbeiten diese bei sich im Studio/Arbeitsplatz und senden die Ergebnisse nach Ablauf der Bearbeitungszeit (vier Stunden) wieder zurück (z.B. per Google drive, Dropbox, one drive, etc.).
2. Prüfungsgespräch zwischen Studienbewerber:innen und Jury vor Ort
Besprechung/Präsentation der bearbeiteten Aufgabe, der aufgezeichneten musikalischen Performance und des eingereichten Portfolios
Theoretischer Teil (Gehörtest und Klavierspiel)
Im Gehörtest wird das musikalische Gehör und der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe geprüft sowie Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre.
Das Klavierspiel wird zu Beginn des Gehörtests geprüft:
Vorspiel eines vorbereiteten Werks, Blattspiel, Kadenzen in Dur und Moll mit bis zu zwei Vorzeichen.
Mehr Informationen: Gehörtest und Klavierspiel
Zeitpunkt
Das Prüfungsgespräch vor Ort findet im April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Passfoto, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis
- Fragebogen zur Ermittlung der bisher gemachten Erfahrungen und Kenntnisse in der Elektronischen Musik
- Portfolio mit bereits vorliegenden Arbeiten in Form von Texten und/oder Ton- und Videodokumenten per Webspace (Google drive, Dropbox, one drive etc.)
- Ein Audiogramm (Ohrenarzt oder Hörgerätgeschäft), welches nicht älter als sechs Monate ist.
- Zwei Videos (Link zu YouTube, Vimeo etc. der Anmeldung beifügen oder bis 15. Februar senden an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo):
Der/die Studienbewerber/in bereitet den Vortrag eines live-elektronischen Werks vor (eigene Komposition, Werk aus der Literatur der Live-Elektronik oder eine Improvisation; Dauer 5 bis 8 Minuten) und zeichnet diesen auf Video auf.
In Vorbereitung zum Gehörtest übt der/die Studienbewerber/in den Vortrag eines Klavierstücks ein und zeichnet diesen auf Video auf.
Aufgrund des ausgefüllten Fragebogens, der eingereichten Arbeiten und des Audiogrammes kann der Hauptfachdozent dem/der Studienbewerber/in bei Nichteignung von der Teilnahme an der Eignungsabklärung abraten.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.